Förderprojekte: 1000 Euro für ein Langstockprojekt von IRIS e.V.

Eine Person, von der nur der Unterkörper zu sehen ist, geht mit dem neuen Langstock

Der IO von whitecane

IRIS e.V. Hamburg ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen durchzuführen, die von Sehbeeinträchtigung oder Blindheit betroffen sind. Für die Erprobung eines ganz neuen Langstocks möchte der Verein einen Pool errichten sowie die Einweisung in das Hilfsmittel über Rehafachkräfte sicherstellen.

Mit dem IO von whitcane ist ein neuer Langstock entwickelt worden, der aufgrund seiner Benutzerfreundlichkeit (Gewicht, Reduzierung von Stößen) vielen blinden Menschen die Mobilität erheblich erleichtern kann. Obwohl er um ein Vielfaches teurer ist, werden die Kosten von vielen Krankenkassen bereits als Erstversorgung übernommen.

Die Vorteile des Stockes überzeugen aber auch viele seheingeschränkte Menschen, deren Schulung bereits abgeschlossen ist. Für eine Nachschulung mit dem IO-Stock kommen die Krankenkassen allerdings nicht auf. IRIS e.V., Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter in Hamburg, hat deshalb einen Pool von Probestöcken in verschiedenen Längen angeschafft, um schnellstmöglich blinden und sehbehinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, den IO Langstock kennenzulernen, zu erproben und richtig zu nutzen.

Dazu bedarf es neben der Ausleihmöglichkeit auch der individuellen Anleitung zur praktischen Erprobung und Schulung in der Handhabung des Stockes durch ausgebildete Rehafachkräfte. Da diese sich aufgrund des Stockpreises noch kein größeres Sortiment (verschiedene Längen, Stöcke für Links- und Rechtshänder) zulegen können, möchte IRIS e.V. als größerer Anbieter für Schulungen sich einen Stockpool zulegen, um auch den Rehalehrer in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Zugriff auf den IO Langstock (Ausleihe) zu ermöglichen. Die Anschaffung der Erprobungsstöcke beläuft sich auf 3.348,00 €.

Die Blinden- und Sehbehindertenstiftung fördert das Projekt mit 1.000 €. Satzungsgemäß kommt die Förderung ausschließlich Betroffenen aus Niedersachsen zugute.