Zustiften / Treuhandstiftung

Mit einer Zustiftung können Sie heute schon bestimmen, wie Sie anderen Menschen helfen und dienen können – auch über Ihr Leben hinaus.

Die Zustiftung erfolgt in den Kapitalstock der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Niedersachsen. Sie bestimmen bei der Verwendung der zugestifteten Mittel den Verwendungszweck, mit Ihrem Namen wird Gutes und Sinnvolles verbunden. Unkompliziert, sicher und mit Steuervorteilen.

Grundlage für eine Treuhandstiftung ist ein Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder. Diese Variante ist mit weniger administrativen Auflagen verbunden. Für einen Stifter, der sein Vermögen einem Zweck auf Dauer widmen will, ohne im Rahmen einer Satzung eine Verwaltungsstruktur schaffen zu müssen, ist die Treuhandstiftung ein geeignetes Instrument. Die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Niedersachsen (BSTN) übernimmt hierbei die Treuhänderfunktion mit der Maßgabe, dass die BSTN das übertragende Vermögen nach den Vorgaben des Stifters zu verwalten hat.

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